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Weitere wichtige Infos

 

  • Es bestehen zwei Abholzeiten: 15 Uhr und 16 Uhr.

Abweichende Abholzeiten können nur bei rechtzeitiger Vereinbarung und wichtigen Gründen berücksichtigt werden.

Regelmäßige Termine, die mit diesen Abholzeiten kollidieren, müssen bescheinigt werden.

  • Bei Anmeldung füllen Sie einen Schülerbogen aus, der alle wichtigen Kontaktinformationen, sowie Abholzeiten und Hinweise auf Allergien enthält. Sollten sich diese Daten ändern, müssen Sie dies zum Schutze Ihrer Kinder unverzüglich schriftlich mitteilen.

 

 

Zusammenfassung der aktuell gültigen Regelungen

bei An- und Abmeldungen für den Offenen Ganztag

 

  • Sollten Sie Ihr Kind bereits angemeldet haben, so gilt die Anmeldung für die Dauer der Grundschulzeit, in der Regel vier Jahre.
  • Wenn Ihr Kind die Grundschule am Ende der Klasse 4 verlässt, endet die Anmeldung für den Offenen Ganztag automatisch. Sie brauchen nichts mehr zu unternehmen.
  • Kündigungen im Laufe der Grundschulzeit:

Sollten Sie den Platz im Offenen Ganztag im kommenden Schuljahr nicht mehr benötigen, müssen Sie den Vertrag schriftlich bis zum 31.03. eines jeden Jahres im Sekretariat kündigen. Spätere Kündigungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Bei Kündigungen haben Sie keinen Anspruch mehr auf einen Platz zu einem späteren Zeitpunkt für das neue Schuljahr.
  • Anmeldungen im Laufe der Grundschulzeit:

Sollten Sie einen Platz für das kommende Schuljahr benötigen, so müssen Sie die Anmeldung bis zum 31.03 im Sekretariat einreichen. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

 

Es gilt die Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der jeweils gültigen Fassung.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Beiträgen etc. an die Stadtverwaltung.

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